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Dieses Thema hat 28 Antworten
und wurde 5.697 mal aufgerufen
 Soziales - Fragen und Themen
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1ngo Offline




Beiträge: 431

31.12.2003 15:12
RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

Hallo,

hier kannst Du Fragen zu sozialen Probemen stellen und auch gerne mit mir und wer sich noch hierhin 'verirrt' über soziale Themen diskutieren.

Persönliche Probleme kannst Du mir auch gerne per E-Mail an Ingo@mail.isis.de schildern; als Sozialarbeiter versuche ich zu helfen, übrigens auch über http://www.wer-weiss-was.de

Gruß
Ingo

Gast ( gelöscht )
Beiträge:

02.06.2004 12:44
#2 RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

bin eben aud die Excel Tabelle gestossen.
Was bedeutet Eckregelsatz und was trage ich da für den Kreis Steinburg/Itzehoe ein?

1ngo Offline




Beiträge: 431

02.06.2004 20:28
#3 RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

Hi,
der Eckregelsatz ist der Regelsatz für den "Haushaltsvorstand", der in der Mitte jeden Jahres für die einzelnen Bundesländer festgesetzt wird und anhand dessen sich die Regelsätze für die weiteren Personen im Haushalt errechnen. Du findest die Regelsätze z.B. unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/regelsaetze.asp
Gruß
Ingo

Mama1 ( gelöscht )
Beiträge:

03.07.2005 15:12
#4 RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

Hallo...ich habe ganz viele Fragen zum Thema Sozialhilfe..
also ich habe mich von meinem Mann getrennt bzw. wir Leben noch in der gleichen Wohnung und ich will ausziehen nun leider habe ich keine AHnung was mir zu steht bzw. was ich bekomme.
Da mein Mann schon Rentner ist und ich Hartz 2.
Kann mir jemand sagen was mir so an Geld zusteht (Sozialhilfe ) z.Z. bekomme ich 188,50€ weil mein Mann ja knappe 800 € Rente bekommt, wir sonst keine Einnahmen haben.
Ich muss jetzt aus der WOhnung und weiss leider nicht wieviel mir an m2 zustehen bzw. was ich an Miete, Heizung, Strom usw. vom Sozialamt bezahlt bekomme.
Wie es überhaut aussieht mit Möbel oder so... eben alles Mann ist doch sehr Hilflos und mein weiss eben nicht viel von dem Hatz... jaja früher war es irgendwie übersichtlicher.
Wäre ganz toll wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.

Vielen Dank
Käthi

1ngo Offline




Beiträge: 431

09.07.2005 18:32
#5 RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

Hi Käthi,

Du meinst Hartz 4 bzw. ALG 2? ;-)
Dir steht der Regelsatz von 345 € (im Westen) zzgl. (angemessener) Warmmiete zu.
Hiervon werden evtl. Einnahmen abgezogen, wozu auch der Unterhaltsanspruch gehört - sofern er tatsächlich zur Verfügung steht.

Mit Möbeln sieht es wohl mau aus. Dies ist eine der Verschlechterungen ggü. der früheren Sozialhilfe. Es gibt jetzt ein paar Euro mehr und dafür fallen die sog. einmaligen Beihilfem (z.B. für Möbel) weg. Man soll jetzt von den paar Euro mehr Geld ansparen für solche Anschaffungen; ein Witz.
In Deinem Fall kann aber vielleicht das Sozialamt helfen, auch wenn es nur eine Grundausstattung aus einem Möbellager ist.
Gruß
Ingo

Pris ( gelöscht )
Beiträge:

31.10.2005 08:22
#6 RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

Hallo,

ich hätte da auch mal einige Fragen.Zur Zeit lebe ich mit meinem Freund zusammen, der aber nun auszieht. Ich habe 3 Kinder im Alter von 17,14 und 7 Jahren.Wir zahlen hier 650 Euro Warmmiete und ich bekomme 291 Euro Unterhalt.Für den Jüngsten ist Unterhaltsvorschuß beantragt aber noch nicht durch.Ich bin Teilzeit Berufstätig und verdiene Netto 790 Euro.
Ich bin mir nun nicht sicher ,ob ich die Wohnung alleine halten kann.Würde ich dann Wohngeld bekommen?Wenn ja wieviel?
Ach ja ich wohne in Leverkusen falls das wegen dem Mietspiegel eine Rolle spielt.Unsere Wohnung hat 100 qm da weiß ich auch nicht ob es dann heißt die wäre zu groß.

mfg
Pris

1ngo Offline




Beiträge: 431

01.11.2005 18:18
#7 RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

Hi Pris,

wenn Du Wohngeld bekommen würdest, würde das kaum ausreichen für den Lebensunterhalt. Du solltest vermutlich besser Arbeitslosengeld 2 anstelle von Wohngeld beantragen.

Gruß
Ingo

Gast ( gelöscht )
Beiträge:

02.11.2005 18:10
#8 RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

Zur angemessenen Wohnugsgröße habe ich das gefunden

4 Personen:
(angemessene Wohnungsgröße: 90 m2 oder 4 Räume zzgl. Küche)

sternchen01 ( gelöscht )
Beiträge:

28.01.2006 14:12
#9 RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

Hab nu auch mal eine doofe frage Wir leben auch von hartz Ich bin noch in erzioehungsurlaub und mein männe arbeitslos .Nu ist beiu uns die waschmaschine kaputtgegangen .Wollte mal fragen ob diese noch bezahlt wird oder ob das auch wie bei den möbeln ersatz los gestrichen wurde.Meine Tochter ist jetzt 2 jahre .

1ngo Offline




Beiträge: 431

28.01.2006 15:43
#10 RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

Hi,
die sog. "einmaligen" Beihilfen sind gestrichen worden - dafür wurde der Regelsatz (viel zu geringfügig) angehoben und ein zusätzlicher Vermögensfreibetrag eingeführt; es wird vorausgesetzt, daß man für solche Anschaffungen etwas spart.

Ausnahmen gibt es wenige, z.B. nach (als erforderlich erachteten) Umzug die Neueinrichtung.
Wer wie in Deinem Fall nicht genug gespart hat für eine Waschmaschine, kann hierfür allerdings ein Darlehen beantragen.
Gruß
Ingo

sternchen01 ( gelöscht )
Beiträge:

28.01.2006 22:05
#11 RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

wollte das nur wissen danke dir hab das auch über ein darlehn gelöst .Was mir allerdings nciht ganz so behagt.Aber was solls was ma braucht das braucht man halt.Hoffe in november wieder abreiten zu können dann gehts es vieleicht uns bischen besserAber ich seh halt auch wieder andere kosten auf uns zu kommen z.b. kindergarten Werde auch nich tsovile mehr verdienen das wir ganz von der arge weg können

Gast ( gelöscht )
Beiträge:

27.03.2006 13:59
#12 RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

Hallo,

habe auch ne Frage...
Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern ( 4,5 Jahre und 2 Jahre) und beziehe schon Alg2. Aus persönlichen Gründen müssen wir umziehen.
Da unsere jetzige Wohnung eigentlich zu groß ist, ist meine frage:
Wie groß und wie teuer darf unsere neue Wohnung sein?
Bielefeld/NRW

1ngo Offline




Beiträge: 431

29.03.2006 11:45
#13 RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

Hi,

da das Gesetz weitgehend offen läßt, was "angemessene" Unterkunftskosten sind, haben viele Kommunen Richtlinien hierzu entwickelt. Als Grundlage gilt jedoch:
45qm für den "Haushaltsvorstand" und 15qm für jede weitere Person - in Deinem Fall also 75qm - zu einem qm-Preis, der dem unteren Drittel einer einfachen (=Altbau-) Wohnung in mittlerer Wohnlage nach dem örtlichen Mietspiegel entspricht.

Für Bielefeld habe ich die sehr umfangreiche Richtlinie bei Tacheles gefunden:
"Der Quadratmeterpreis ist der höchste Minimumwert der normalen Wohnlage des jeweils aktuellen Bielefelder Mietspiegels."
Nach dem aktuellen Mietspiegel müßten das dann 75qm * 4,57 € = 342,75 € Kaltmiete zzgl. der laut Richtlinie angemessenen Betriebs- und Heizkosten sein. Das Sozialamt (bzw. es nennt sich ja jetzt wohl auch in Bielefeld "ARGE") sollte Dir aber eine verbindliche Aussage machen können.

Gruß
Ingo

max ( gelöscht )
Beiträge:

04.07.2006 15:45
#14 RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

hallo ingo,
ich wohne in berlin und habe folgende erfahrung gemacht, mir wurde die auskunft erteilt, dass die m2-zahl keine rolle spielt sondern nur dass die miete 542,00 € (warm) nicht überschreiten darf, weil ich eine wohnung für 542,00 € (warm) mit 79 m2 gefunden habe und auch eine zustimmung bekommen habe. ziehe am 15.7. ein, also weiss ich jetzt nicht ob mein sb was flasch berechnet hat oder ob das so richtig ist.

frage: was wäre wenn angenommen die arge merkt dass sie (evtl. kommt drauf an was richtig und was flasch ist) einen fehler gemacht haben, können die mich auffordern umzuziehen, weil wir ja neu umziehen und schon den mietvertrag unterschrieben haben?

lg

1ngo Offline




Beiträge: 431

04.07.2006 16:58
#15 RE: \'Hier werden Sie geholfen\'... Antworten

Hi,
diese Aussage war zwar nicht falsch, aber leider sehr unvollständig.

Der Gesetzgeber hat zur Angemessenheit der Unterkunft konkret auf die Wohnraumgrößen im sozialen Wohnungsbau verwiesen, d.h. 45qm für eine, 60qm für zwei, 75qm für drei Personen. Die Überprüfung der angemessenen Mirtkosten ist in die Zuständigkeit der Gemeinden gelegt worden.
In Streitfällen wurde höchstrichterlich entschieden, dass das "Produkt" zählt, also auch eine größere Wohnung angemessen sein kann, wenn die Gesamtmiete entsprechend günstiger ist.

Der Haken dabei sind allerdings mögliche Mieterhöhungen. Wenn hiernach die Gesamtmiete nicht mehr angemessen ist, wird die ARGE mit Sicherheit die Wohnungsgröße bemängeln und einen Umzug fordern oder nur einen Teil der Unterkunftskosten übernehmen. Wäre die Wohnungsgröße angemessen und die Mieterhöhung noch im Rahmen des Mietspiegels, dann müßten selbst etwas zu hohe Mietkosten noch akzeptiert werden.

Nicht zu vergessen sind auch die Betriebs- und Heizkosten. Auch wenn viele Kommunen hier Pauschalgrenzen festgelegt haben, sind dennoch die tatsächlichen und individuell möglicherweise höheren Kosten zu übernehmen, sofern sie angemessen sind. Wenn nun aber die Wohnung zu groß ist, könnte z.B. bei einer Heizkostennachzahlung nur der Anteil der maximal zulässigen qm-Zahl berücksichtigt werden.
Gruß
Ingo

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